Bundesamt für Sozialversicherung

Kreisschreiben über die Gewährung von Betriebsbeiträgen an Werkstätten für die Dauerbeschäftigung Behinderter

Gültig ab 1. Januar 2000

 

Anhang 2: Qualitative Bedingungen für Wohnheime, Tagesstätten und Werkstätten

 

Nr. Qualitative Bedingung Überprüfungsmittel

(Indikator)

Bereich Bedingung
1. Organisation    
1.1 Trägerschaft Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der Trägerschaft und der Leitung sind festgehalten. Die Beziehungen und Unterstellungen sind in einem Organigramm ersichtlich. Statuten, Organigramm, Kompetenzenregelung, u.ä.
1.2 Infrastruktur Das Richtraumprogramm für Bauten der IV ist eingehalten. Gutachten des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) oder Grundrisspläne mit Angabe von Grösse und Zweckbestimmung pro Raum
1.3 Leitbild, Konzepte Ein Leitbild sowie ein Betriebs- und Betreuungskonzept ist gemäss den BSV-Richtlinien vorhanden. Leitbild, Betriebsund Betreuungskonzept (siehe Beilage)
1.4 Personal Für jede Funktion besteht ein Anforderungsprofil und ein Stellenbeschrieb. Stellenbeschrieb/ Pflichtenheft
    Jede/r Mitarbeiterln (MA) hat einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag. Arbeitsvertrag
    Die Form und die Häufigkeit der MA-Gespräche ist festgehalten. Dokumentation und Qualifikationsformulare
  Es existiert ein Konzept, wann und in welcher Form Fortbildung, Weiterbildung und Praxisberatung erfolgen. Dokumentation
    Es existiert ein für die Mitarbeitenden transparentes Lohnsystem. Dokumentation
1.5 Aussenbeziehungen Es ist geregelt, in welcher Form und zu welchem Zweck mit Aussenstellen zusammengearbeitet wird. Betriebs- und Betreuungskonzept
2. Klientinnen/ Klienten    
2.1 Definition Zielgruppe Die Zielgruppe ist definiert bezüglich Behinderung, Alter und Geschlecht sowie allfälligen weiteren ein- bzw. ausschliessenden Kriterien. Betriebs- und Betreuungskonzept
2.2 Aufnahmeverfahren Das Aufnahmeverfahren ist geregelt. Betriebs- und Betreuungskonzept
2.3 Austrittsverfahren Das Austrittsverfahren ist geregelt. Betriebs- und Betreuungskonzept
    Die möglichen Gründe für eine vorzeitige Entlassung seitens der Institution sind festgehalten. Dokumentation
    Eine geeignete, realisierbare Anschlusslösung bei Entlassung seitens der Institution sowie bei regulärem Austritt ist vorgeschlagen. Akteneintrag im Einzelfall
2.4 Rechte und Pflichten Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Klientinnen sind in einem Vertrag geregelt. Vertrag zwischen Institution/Klientinnen resp. deren' rechtl. Vertretung
    Es existiert eine klare, verständliche Hausordnung. Die Art und Weise der Information an die Klientlnnnen ist festgelegt. Hausordnung/ Dokumentation
    Das Beschwerdeverfahren ist geregelt. Eine in die direkte Betriebsführung nicht involvierte Beschwerdeinstanz ist bestimmt. Bestandteil des Vertrages
    Die Pensionspreise und/oder allfällige. weitere Kosten sind geregelt. Taxordnung
2.5 Klientlnnenzufriedenheit Methode und Häufigkeit zur Bestimmung der Klientinnenzufriedenheit sind festgehalten. Dokumentation
    Ein individueller mit dem BSV vereinbarter Standard wird erreicht. vereinbartes Messinstrument gemäss gewähltem QM-System
3. Dienstleistungen